Vereinssatzung

 

 

§ Name und Sitz des Vereins 

Der Verein hat den Namen

Dampfbahnfreunde Illingen 01 e.V.

Der Verein Dampfbahnfreunde Illingen 01 (DBF Illingen 01) soll im Vereinregister des zuständigen Amtsgerichtes Maulbronn eingetragen werden und führt anschließend den Zusatz e.V. Der Verein hat seinen Sitz in 75428 Illingen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist Förderung von Kunst und Kultur, das Interesse am Schienenverkehr, am Modellbau und am Bau von Eisenbahnmodellen jeder Größe, besonders bei der Jugend zu wecken und zu verbreiten.

Vereinszweck ist darüber hinaus, Fachkenntnisse innerhalb der Zusammenkünfte bei Mitgliedern und interessierten Gästen zu vertiefen, sowie eine sinnvolle Freizeitgestaltung in jeglicher Form, in Bezug auf den Schienenverkehr und besonders auf den Modellbau zu fördern.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht, in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

1.     Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck durch aktive Mitarbeit fördert oder in anderer geeigneter Form unterstützt.

2.     Es können auch juristische Personen Mitglied werden.

3.     Jedes Mitglied verpflichtet sich, jährlich den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag an die Vereinskasse zu bezahlen.

4.     Der Beitritt zum Verein wird schriftlich beim Vorsitzenden beantragt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

5.     Mit dem Beitritt anerkennt das Mitglied die Bestimmungen der Vereinssatzung.

6.     Die Mitgliedschaft erlischt,

a)     wenn sich das Mitglied schriftlich beim Vorsitzenden abmeldet. Dies ist mit Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende des Kalenderjahres möglich.

b)     Wenn das Mitglied aus wichtigen Gründen nach Anhörung durch den Vorstand ausgeschlossen wird.

c)     Durch den Tod des Mitgliedes.

 

§ 5 Organe

 

Der Verein hat folgende Organe:

a)     die Mitgliederversammlung,

b)     den Vorstand.

 

§ 6 Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben war zu nehmen:

 

1.     Wahlen:

a)     Sie wählt aus ihrer Mitte den Vorstand und die Rechnungsprüfer.

b)     Sie nimmt den Kassenbericht entgegen und entlastet den Vorstand.

c)     Sie nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und berät über die Möglichkeiten der weiteren Förderung der Interessen der Dampfbahnfreunde Illingen 01 e.V.

d)     Sie beschließt über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereines.

e)     Sie erlässt eine Beitragsordnung und setzt den jährlichen Mitgliedsbeitrag fest.

 

2.     Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand durch Bekanntgabe der Tagesordnung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Illingen einberufen; die Einberufung erfolgt mindestens 2 Wochen vorher. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt.

3.     Die Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei Satzungsänderungen und bei Auflösung des Vereins ist eine 2/3 Mehrheit (qualifizierte Mehrheit) der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder notwendig.

4.     Über die Mitgliederversammlung wird Protokoll geführt, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

§ 7 Vorstand

 

1.     Der Vorstand besteht aus dem

 

a)     Vorsitzenden

b)     1. stellvertretenden Vorsitzenden

c)     2. stellvertretenden Vorsitzenden

d)     Schatzmeister

e)     Schriftführer

 

2.     Der Vorstand kann zur Wahrnehmung der Aufgagen weitere Beisitzer berufen, die von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu bestätigen sind.

3.     Der Vorsitzende uns seine Stellvertreter sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis ist das Vertretungsrecht der Stellvertreter auf den Verhinderungsfall beschränkt.

4.     Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Er bleibt bis zur Neuwahl jeweils im Amt. Eine oder mehrere Wiederwahlen sind möglich. Um die kontinuierliche Vereinsführung zu unterstützen, werden die Amtszeiten innerhalb der Vorstandsmitglieder zeitlich versetzt. Die Mitgliederversammlung regelt das Nähere.

5.     Dem Vorstand obliegen alle Aufgaben, die nicht der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er leitet die Geschäfte des Vereins.

 

§ 8 Finanzierung

 

  1. Der Verein finanziert seine Ausgaben über:

 

a)     Mitgliedsbeiträge

b)     Zuwendungen anderer Stellen,

c)     Spenden und Vermächtnisse.

 

  1. Alle Mittel des Vereines sind für die Zwecke des Vereins gebunden. Die laufenden Einnahmen sind für diese Zwecke zu verwenden. Der Nachweis über die Verwendung der Mittel ist in der Rechnung zu führen.

 

§ 9 Auflösung

 

Im Falle der Auflösung des Vereines oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke darf das Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden.

Im Falle der Auflösung des Vereines fällt das vorhandene Vermögen an die Gemeinde Illingen. Diese ist verpflichtet, es unmittelbar zur Förderung entsprechender gemeinnütziger Zwecke zu verwenden.

 

Illingen, den 29. Oktober 2002

 

 

Gerhard Mürdter                   Jens Czernotzky                                 Siegfried Wolf

Vorsitzender                     1. stellvertret. Vorsitzender         2. stellvertr. Vorsitzender

 

Vorstehende Satzung wurde in das Vereinsregister beim Amtsgericht Maulbronn unter VR 567 eingetragen.

 

75433 Maulbronn, den 28.04.2003

Registergericht

Nisi, Justizangestellter